Astrid-Lindgren-Schule / Hochheim

Gemeinsamer Unterricht

Entstehung

1992 begann der gemeinsame Unterricht (GU) in der Weinbergschule in Hochheim.

Im Frühjahr 1995, mit der Errichtung der Astrid-Lindgren-Schule, entstand hier die Standortschule für gemeinsamen Unterricht in Hochheim. Er ist aus unserem Schulprogramm nicht mehr wegzudenken. Zurzeit (2008) arbeiten 3 Förderschullehrerinnen (früher: Sonderpädagoginnen) mit den Grundschullehrerinnen in 4 Integrationsklassen.

Der gemeinsame Unterricht kommt vordergründig den Integrationskindern zugute. Letztendlich haben sich an unserer Schule durch dieses Unterrichtsprinzip die Arbeitsweise und der Umgang der Menschen untereinander nachhaltig verändert. Wir beobachten mehr Offenheit, Transparenz und Kommunikation zwischen den Kolleg/-innen. Die Kompetenzen der Förderschullehrer kommen der ganzen Schule zugute und machen uns unabhängig von dem Beratungs- und Förderzentren. Die Einzelkämpfermentalität hat stark abgenommen. Die Bereitschaft, eigene Schwächen zu erkennen und einzugestehen, schafft eine wichtige Voraussetzung um Veränderung zu ermöglichen.

Pädagogische Konzeption

Der gemeinsame Unterricht beinhaltet die gleichzeitige Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in einer Regelschulklasse.

Das Kollegium der Astrid-Lindgren-Schule Hochheim unterstützt das selbstverständliche Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Es gilt den anderen mit seinen Stärken und Schwächen wahrzunehmen und zu akzeptieren. Diese Form des Unterrichts soll insbesondere eine wohnortnahe Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen. Das erleichtert Kindern mit Behinderungen soziale Kontakte im eigenen Wohngebiet zu knüpfen.

Die integrative Arbeit beeinflusst Lehrer, Schüler, Eltern und das gesamte soziale Umfeld und bildet die Basis für ein selbstverständliches Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten im gesellschaftlichen Alltag.

Zusammensetzung der Klassen

Bei der Bildung einer GU-Klasse sollten nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Lerngruppe aufgenommen werden. Einzelintegration muss die Ausnahme bleiben; kann aber notwenig werden, um Seiteneinsteigern eine Angebot an unserem Schulstandort zu bieten.

Das Einzugsgebiet der Schule sollte sich in der Integrationsklasse widerspiegeln, das heißt, schwierige und schwache Schüler sollten sich in dieser Klasse nicht häufen, damit die Heterogenität gewährleistet bleibt.

Laut Verordnung beträgt die Klassenstärke in der Regel 20 Schüler. Die Schule bemüht sich um Gewährleistung dieser Klassengrößen. Bei steigenden Klassenstärken darf der Abstand von 5 Kindern zu den Parallelklassen nicht überschritten werden. (siehe Geko-Beschluss 11.06.1997). Diese Regelung wird bei 4 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Einzelnen überprüft und evtl. außer Kraft gesetzt werden. Es sollte vermieden werden, dass ein Sonderschullehrer die Klassenführung übernimmt, damit eine angemessene Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährleistet wird.

(Geko-Beschluss vom 9.7.1997). Bestehen Anfragen zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im laufenden Schuljahr, werden alle Sonderpädagogen und beteiligten Lehrer in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Doppelsteckung

Die Doppelsteckung im gemeinsamen Unterricht wird von einer/m Förderschullehrer/-in und einem/r Grundschullehrer/-in geleistet. Dabei ist darauf zu achten, dass das Team sich im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit findet.

Wir lehnen die Besetzung der Doppelsteckung mit Grundschullehrern ab, da sie dem Anspruch der Kinder auf qualifizierten Unterricht widerspricht. Die Gesamtkonferenz entscheidet nach Anhörung der Lehrkräfte der Klassen mit gemeinsamem Unterricht über die Zuteilung der Verwendung der Doppelsteckung, der vom Staatlichen Schulamt dafür zugewiesenen Lehrerstunden (Geko-Beschluss, 9.7.1997).

Bei der Stundenplangestaltung sollte eine kontinuierliche Doppelsteckung in den Kernstunden angestrebt werden. Die Präsenz der Sonderpädagogen an ein und derselben Schule sollte Grundprinzip bleiben, Abordnungen behindern den kontinuierlichen Arbeitsablauf. Auch aus Gründen der Kontinuität sollten möglichst wenige Fachlehrer in einer GU-Klasse unterrichten.

Arbeitsweisen im gemeinsamen Unterricht

Durch die unterschiedlichen Lernausgangslagen der Schüler ist ein hohes Maß an differenzierenden Arbeitsweisen notwendig, die wir in folgenden Organisationsformen umsetzen:

Tagesplan

Wochenplan

Freie Arbeit

Projektorientiertes Arbeiten

Helfersystem

Kleingruppen

separate Förderung in Arbeitsnischen oder im Förderraum. 

Zu diesem Zweck sind für den GU Klassenräume mit mindestens 60 qm und ein speziell ausgestatteter Förderraum nötig.